Respatex - Das exclusive wasserfeste Wand-System
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Respatex - mit dem patentierten Aqualock-System

Allgemeine Geschäftsbedingungen Respatex Deutschland


I. Angebot und Vertragsabschluß
  1. Die Verkaufsbedingungen sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit die-ser nicht abweichende Bestimmungen enthält. Sollten einzelne Bestimmungen der Allge-meinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen da-durch nicht berührt.
  2. Diese Vertragsbedingungen gelten auch für künftige Lieferungen und Leistungen, ohne dass ausdrücklich hierauf noch einmal hingewiesen werden müsste. Allgemeine Geschäfts-bedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn ihnen von uns nicht mehr ausdrücklich widersprochen wird.
  3. An Unterlagen sowie an Kostenvoranschlägen behalten wir uns Eigentums- und Urheber-recht vor. Sie dürfen nur mit unserer Zustimmung Dritten zur Kenntnis gebracht werden.

II. Preise

  1. Die Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Werk des deut-schen Herstellers oder bei eingeführten Waren ab deutsche Grenze bzw. Auslieferungslager in Deutschland ausschließlich Transport, Verpackung und Versicherung und zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer.
  2. Unsere Rechnungen sind mit Lieferung der Ware und Übergabe der Rechnung sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar.

III. Lieferzeit

  1. Die angegebenen Lieferzeiten sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich. Sie lau-fen nach Klärung sämtlicher technischer Fragen vom Tage der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
  2. Teillieferungen sind zulässig.
  3. Bei Lieferverzögerungen, die auf höhere Gewalt, staatliche Anordnung, Streik, Aussper-rung und ähnliche Umstände zurückzuführen sind - gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, dem Hersteller oder dessen Lieferanten eingetreten sind - verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang, auch wenn wir uns bereits im Verzug befinden. Sind wir bereits mit der Lieferung in Verzug, so kann der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nach-frist mit Ablehnungsdrohung und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurück-treten. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

IV. Versand

  1. Der Versand geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers oder wegen Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine verzögert, so werden ihm für jeden Monat, beginnend 14 Tage nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet. Wir sind berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist, im allgemeinen 14 Tage, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessener verlängerter Frist zu belie-fern.
  2. Sofern der Käufer keine Anweisungen erteilt, sind wir zur Wahl des Transportweges be-rechtigt. Der Transport, die Lagerung, Versicherung und Spedition gehen zu Lasten des Käufers.

V. Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. die Versen-dungskosten, Anfuhr oder Aufstellung übernommen haben; dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauf-tragte Firma können wir, innerhalb Deutschlands, nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
  2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über; wir sind jedoch ver-pflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.

VI. Beanstandungen

  1. Beanstandungen wegen unrichtiger oder unvollständiger Lieferungen sind sofort nach Ankunft der Güter an dem vereinbarten Bestimmungsort, schriftlich mitzuteilen und aus-reichend zu belegen. Andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Sind wir zur Ersatzleistung nicht be-reit oder in der Lage, oder schlägt die Mängelbeseitigung mindestens zweimal fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufbetrages zu verlangen. Soweit nichts anderes ausdrücklich verein-bart wurde, sind im kaufmännischen Verkehr weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
  2. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grobe Fahrläs-sigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflich-ten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit beruht. Schadensersatzansprüche können in allen Fäl-len, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns gel-tend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsge-hilfen.
  3. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen gilt die Lieferung als genehmigt.
  4. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs - oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses man-gels Masse, Wechsel - oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Ver-schlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.

VII. Datenspeicherung

  1. Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes ( § 26 BDSG ) zulässig - EDV - mäßig speichern und verarbeiten.

VIII. Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf normalen Verschleiß und auf Schäden, die auf Überlastung, anderen Missbrauch, Vernachlässigung, klimatische Einwirkung, Unfall oder ähnliches zurückzuführen sind.

IX. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsver-bindung behalten wir uns das Eigentum an den Liefergegenständen vor. Bei Zahlung aus dem Ausland erlischt der Eigentumsvorbehalt erst nach Eingang des Gegenwertes bei unse-rer Bank.
  2. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor, auch wenn Zah-lungen auf bestimmt bezeichnete Waren erfolgen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehal-tene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußert werden, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht und der Eigentumsvorbe-halt durch den Besteller an seinen Kunden weitergeleitet wird. Der Besteller tritt bereits jetzt die Ihm aus dem Weiterverkauf oder aus der sonstigen Verwendung der Ware zuste-henden Forderungen mit Nebenrechten an uns ab. Die Ermächtigung zum Weiterverkauf ist jederzeit widerruflich. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen und im Falle des Zah-lungsverzuges unverzüglich den Abnehmer der Vorbehaltsware schriftlich zu benennen.
  3. Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Er hat uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort durch Einschreibebrief mitzuteilen. Der Käufer haftet für die Kosten einer Interventionsklage.
  4. Bei Finanzierungen über einen längeren Zeitraum als 2 Monate kann im Zusammenhang mit der Auftragsbestätigung dem Besteller die Auflage erteilt werden, die Liefergegenstände in einem dabei bestimmten Umfang und Verfahren zu sichern.
  5. Werden unsere Liefergegenstände vom Abnehmer mit anderen zu einer einheitlichen Sa-che verbunden, so gilt als vereinbart, dass der Abnehmer uns Miteigentum im Sinne des § 947 Absatz 1 BGB überträgt und die Sache für uns mit in Verwahrung behält.

X. Zahlung

  1. Wir behalten uns vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Ggf. erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Besteller. Es bleibt uns vorbehalten Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von uns vorgenommene und berechnete Teillieferungen sind im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zu regulieren. Bestimmte Produkte unseres Sortimentes werden aus fracht- und verpackungstechnischen Gründen zerlegt, aber monta-gefähig ausgeliefert.
  2. Nimmt ein Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Ab-nahme zu bestehen oder 20% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwen-dungsersatz zu verlangen.
  3. Liefermengen in das Ausland erfolgen durch bestätigtes unwiderrufliches Akkreditiv zu unseren Gunsten bei einer von uns dem Käufer angegebenen Bank.
  4. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jewei-ligen Diskontsatz der Landeszentralbank zu berechnen.
  5. Die Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Ansprüche des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.
  6. Wird bei Ratenzahlung eine Rate nicht pünktlich, d. h. innerhalb einer Woche nach Fäl-ligkeit bezahlt, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.
  7. Zahlungen werden zur Abdeckung der jeweils ältesten fälligen Forderung verrechnet. Ge-genteilige Bestimmungen des Bestellers sind unwirksam.
  8. Annahme von Wechseln behalten wir uns vor. Sie setzt Rediskontfähigkeit voraus. Wech-sel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Protestierung oder Ablehnung der Rediskontierung bzw. Scheckeinreichung sind wir berechtigt, alle uns vom Käufer überge-benen Wechsel und Schecks zurückzugeben und sofortige Barzahlung zu verlangen

XI. Gerichtsstand

  1. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.
  2. Als Gerichtsstand wird im Geschäftsverkehr - mit Vollkaufleute i.S.d. HGB sowie mit ju-ristischen Personen des öffentlichen Rechts ( und für Personen, die keinen allgemeinen Ge-richtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach dem Abschluß des Vertrages ih-ren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist) - für alle aus dem Vertrag sich ergebenen Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel und Schecklagen, Berlin vereinbart. Alle Nebenarbeiten und Vertragsänderungen sind aus-schließlich in schriftlicher Form gültig. Mit Warenbestellung wird diese AGB akzeptiert.


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